Im Norden Schleswig-Holsteins werden die beiden Landschaften Angeln und Schwansen auf einer Strecke von ca. 42 km durch die Schlei getrennt. Wer das in Mischwäldern, Wiesen und Feldern eingebettete Gewässer erreicht, ahnt nicht, dass die Schlei eine Förde der Ostsee ist.
Charakteristisches Merkmal der Schleilandschaft die Noore, tief ins Grün hineinragende Buchten, z.B. Grödersbyer Moor, Lindaunisser Noor, Gunnebyer Noor u. v. m.. Seenartige Ausmaße erreicht die Schlei bei Missunde, die Große Breite genannt. Die besondere Beschaffenheit des Gewässers hat einen starken Einfluss auf die Salzgehalte des Schleiwassers. Zahlreiche Auen sorgen für einen erheblichen Süßwasserzufluss, die verschiedenen Winde sorgen für den Salzgehalt der Schlei. Fast Süßwasserbuchten sind das Haddebyer und Selker Noor.
Diese Bedingungen machen die Schlei zu einem Fischgewässer besonderer Prägung. Eine große Anzahl von Salzwasserfischen verträgt die niedrigen Salzgehalte und bewohnt weite Teile der Schlei und andererseits Meeresfische, die auch niedrige Salzgehalte vertragen können und bei Ostwinden besonders weit in die Schlei gelangen Flunder, Goldbutt und Scholle, die dort auch laichen. Die Scholle ist im Winterhalbjahr häufiger anzutreffen, da der Salzgehalt höher ist. Im Frühjahr und Winter ziehen Heringsschwärme in die enge Meeresbucht und laichen dort. Heringsangeln ist möglich in Kappeln, Lindau, Lindaunis, Missunde (Enge) mit Goldhaken (kein Köder). Ab September suchen Lachse und Meeresforellen mit Laichabsichten die Schlei auf. Barsche, Plötze und Brassen können zu jeder Jahreszeit gefangen werden. Aale und Aalmuttern sind das ganze Jahr in der Schlei, ebenfalls der Stint. Zander, Karpfen und Schlei sind in der oberen Schlei in Missunde und Schleswig anzutreffen.
Hochseeangeln ab Maasholm
Der Hafen des kleinen Fischerdorfes ist Ausgangspunkt täglicher Hochsee-Angeltouren. Mit dem Angelkutter MS Antje D. geht es zwischen 7.30 Uhr und ca. 15.30 Uhr raus auf die westliche Ostsee. Leihangeln und entsprechendes Zubehör sind an Bord erhältlich. Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Fang direkt an Bord fachgerecht zu verarbeiten. Benötigt wird der deutsche und dänische Fischereischein.
Angelscheine (Fischerei-Erlaubnisscheine)
Für Ost- und Nordsee gilt freier Fischfang, d.h. Sie benötigen hier nur den gültigen Fischereischein. Auf der Schlei bestehen jedoch besondere Fischereirechte, so dass hier zusätzlich noch ein Fischerei-Erlaubnisschein (Angelschein) erforderlich ist. Es gibt Fischerei-Erlaubnisscheine für verschiedene Gebiete der Schlei. Die jeweiligen Berechtigungen erfahren Sie an den rechts aufgeführten Ausgabestellen.
Angler ohne Fischereischein können einmal jährlich eine Ausnahmegenehmigung für 40 Tage bekommen. Diese ersetzt den Fischereischein, für den eine Prüfung abgelegt werden muss.
Berechtigt für die Ausnahmegenehmigung sind nur Gäste mit dem Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein. Als Nachweis gilt der gültige Personalausweis.
Häufige Fischarten der Schlei
Entsprechend dem Salzgehalt variieren auch die fangbaren Fischarten. In der unteren Schlei kommen vorrangig die in der Ostsee beheimateten Fischarten vor. Es lassen sich Dorsch, Butt, Wittling, Aal, Aalmutter, Hornhecht, Ostseeschnäpel und Meerforellen, aber auch Barsche fangen. Der Dorsch kommt bis etwa Höhe Sieseby vor, zieht bei entsprechenden Bedingungen aber auch bis nach Missunde in die Schlei hinein.
In der oberen Schlei kommen vorrangig Süßwasserfische vor, vor allem Rotaugen, Rotfedern, Brassen Schleien und Karpfen, aber auch Hechte, Zander, Barsche, Aale und auch Flundern, denen der geringe Salzgehalt im Wasser vor Schleswig überhaupt nichts ausmacht. Zander kommen von Schleswig bis etwa Höhe Lindaunis vor, danach wird ihnen der Salzgehalt im Wasser zu hoch.
Der für die Schlei wahrscheinlich bekannteste Fisch ist der Hering, der im Frühjahr zwischen März und Mai in großen Schwärmen in die Schlei bis hinauf nach Schleswig zieht, um zu laichen.
Kosten
Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, müssen in Schleswig-Holstein zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten.
Urlauberfischereischeine kosten bei Erstausstellung 20 Euro (inklusive der Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr), für die zweite Ausstellung 10 Euro Verwaltungsgebühr.
Das Recht zum freien Fischfang in Küstengewässern gilt nicht für die Küstengewässer, die unter Eigentums- oder Fischereirecht stehen. Dies trifft auf die Schlei zu.